Vorsorge, die Sicherheit schafft – für Unternehmen und Privatpersonen.
Ob für Mitarbeitende, Familien oder Sie selbst: Eine durchdachte Vorsorgestrategie ist die Grundlage für finanzielle Stabilität und langfristige Sicherheit. Wir unterstützen Sie dabei, sowohl betriebliche als auch private Vorsorge von modernen Arbeitgeberlösungen bis hin zu individuellen Absicherungskonzepten optimal zu gestalten. Mit Expertise, Weitblick und einer Beratung, die zu Ihrem Leben und Ihrem Unternehmen passt.
Unsere betrieblichen Vorsorgelösungen
Was wir Ihnen bieten:
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Mehr erfahrenDie betriebliche Altersversorgung (bAV) – Stärkung der Unternehmen durch attraktive Vorsorge.
Die gesetzliche Vorsorge wird definitiv nicht ausreichen, um den Rentenempfängern einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu sichern. Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung sollten auch die Arbeitgeber einen eigenverantwortlichen Beitrag zur Alterssicherung leisten. Zumal in vielen Bereich der bereits bestehende Fachkräftemangel ein entsprechendes Engagement fordert.
Neben der sozialen Verantwortung, die jedes Unternehmen trägt, lassen sich durch die betriebliche Altersversorgung Lohnnebenkonten sparen und langfristige betriebswirtschaftliche Effekte erzielen. Auch für den Unternehmer selbst ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Baustein, um seine Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig steuerliche Vorteile wahrzunehmen.
Die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung setzt umfangreiches Fachwissen voraus, um dieses Modell effektiv zum Einsatz zu bringen. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) werden zusätzlich, neben dem Sozialpartnermodell für tarifvertragliche Lösungen, weitere Anreize für die betriebliche Vorsorge geschaffen. Um alle Möglichkeiten bewerten zu können und das optimale Vorsorgemodell für ein Unternehmen zu entwickeln, bieten wir eine kompetente Beratung, die alle Facetten der betrieblichen Altersversorgung beinhaltet.
Wir bieten Beratung für folgende Durchführungswege:
- Direktversicherungen
- Pensionskassen
- Pensionsfonds
- Unterstützungskassen
- Pensionszusagen (Direktzusagen)
Anfragen richten Sie bitte an:
jh.austen@lbuvm.de
ENTGELTUMWANDLUNG
Mehr erfahrenRechtsanspruch auf Entgeltumwandlung – Stellen Sie die Altersversorgung der Mitarbeitenden sicher.
Mitarbeitende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben gemäß § 1a BetrAVG einen Anspruch darauf, Teile ihres Entgeltes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Aus diesem Grund sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden einen Weg zur Umsetzung dieser Entgeltumwandlung anzubieten. Dadurch unterstützt der Arbeitgeber aktiv den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zugunsten der Mitarbeitenden und fördert diese meist noch durch zusätzliche Arbeitgeberleistungen, um die Entgeltumwandlung noch attraktiver zu gestalten.
Dabei erhalten die Mitarbeitenden durch die Entgeltumwandlung einen Anspruch auf eine Altersversorgung (Rente oder Kapital), die über einen steuerfreien und meist auch sozialversicherungsfreien Verzicht ihrer Bezüge finanziert wird. Damit beteiligt sich der Staat unmittelbar am Aufbau der Versorgung. Erfolgt eine zusätzliche Förderung durch den Arbeitgeber, handelt es sich um einen optimalen Vorsorgebaustein.
Für die Einrichtung und Abwicklung der Entgeltumwandlung bieten wir unseren Kunden die folgenden Gestaltungsmöglichkeiten an:
- Direktversicherungen
- Pensionskassen
- Pensionsfonds
- Unterstützungskassen
- Pensionszusagen (Direktzusagen)
Gern unterstützen wir Sie durch unser Beratungskonzept bei der Auswahl des für Sie passenden Durchführungsweges, bei der internen Kommunikation sowie bei der individuellen Information der Mitarbeitenden.
BETRIEBLICHE BERUFSUNFÄHIGKEIT
Mehr erfahrenSichern Sie Ihre Existenz - Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) über den Arbeitgeber.
Eine BU-Absicherung kann arbeitgeberfinanziert als zusätzliche Leistung oder arbeitnehmerfinanziert als Entgeltumwandlung vereinbart werden. Neben der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sowie einem möglichen Arbeitgeberzuschuss bietet die Lösung über den Arbeitgeber weitere Vorteile. So können im Kollektiv günstige Konditionen und bessere Voraussetzungen im Rahmen der Gesundheitsprüfung erreicht werden. Gerade für Mitarbeitende, die bereits eine gesundheitliche Vorgeschichte haben, bietet diese Lösung meist die einzige Chance, sich überhaupt gegen den Fall einer möglichen Invalidität abzusichern.
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit können sehr unterschiedlich sein. Speziell Berufsgruppen mit einem hohen Anteil an körperlicher Aktivität tragen ein besonders hohes Risiko. Mit einer günstigen BU-Absicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen hohen Zusatznutzen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Suche nach dem geeigneten Produktpartner und analysieren die unterschiedlichen Bedingungswerke der einzelnen Anbieter. So kann der Arbeitgeber mögliche Haftungsfallen vermeiden.
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BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Mehr erfahrenBetriebliche Krankenversicherung (bKV) als Schlüssel zur Mitarbeiterbindung – Mit gezielter Vorsorge einen kurzfristigen Nutzen bieten.
In Deutschland erkennen immer mehr Unternehmen die große Chance, die sich ihnen durch die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ergeben: Sie sollte die Basis für ein betriebliches Gesundheitsmanagement gemäß den gesetzlichen Vorgaben bilden. Das Ziel der Arbeitgeber lautet: gesunde, zufriedene Mitarbeiter, die sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und engagieren, ohne lange Fehlzeiten zu produzieren.
Und damit lässt sich werben. Ein gutes Gesundheitsmanagement ist für die Unternehmen ein Ass im Ärmel bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter. Mit der bKV geben Firmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, neben den Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Zusatzleistungen zu nutzen. Zum Beispiel können Kosten für die Behandlung als Privatpatient bei Krankenhausaufenthalten, privatärztliche Leistungen im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen übernommen werden.
Viele Arbeitgeber nutzen spezielle Bausteine, um sie als obligatorischen Baustein des Gesundheitsmanagements einzusetzen. Über ein Gutscheinsystem, das eine individuelle Gestaltung und Ansprache der Mitarbeitenden berücksichtigt, kann das Modell besonders attraktiv gestaltet werden.
Besonders interessant ist die Möglichkeit dann, wenn die bKV ohne Gesundheitsprüfung berücksichtigt werden kann. Die Mitarbeitenden kommen dann sofort in den Genuss eines kompletten Versicherungsschutzes, auch wenn einzelne Personen normalerweise Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse in der Krankenzusatzversicherung bekommen würden. Auch Mitarbeitende, die sogar aufgrund gesundheitlicher Vorbelastungen abgelehnt würden, kommen so in den Versicherungsschutz.
Auch eine wahlweise Nutzung einzelner bKV-Bausteine nach Wunsch der Mitarbeitenden ist möglich. Der Arbeitgeber definiert durch einen Rahmenvertrag die möglichen Leistungskomponenten und die Mitarbeitenden wählen diese nach ihrem eigenen Bedarf aus. Damit erhalten die Mitarbeitenden und meist auch ihre Angehörigen den gewünschten Versicherungsschutz besonders günstig. Dabei kann auch die Abwicklung der Beitragszahlung losgelöst vom Arbeitgeber erfolgen.
Sie möchten mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Krankenversicherung erfahren? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht.
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BERATUNGSPROZESS BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Mehr erfahrenDamit Ihnen die betriebliche Altersversorgung nicht über den Kopf wächst, bieten wir unseren Kunden ein spezielles Beratungskonzept zur optimalen Gestaltung seiner Benefit Lösungen an. Gemeinsam entwickeln wir Modelle mit möglichst einfachem Handling, transparenten Produkten und geringstem Risiko für den Unternehmer. Dafür benötigen wir folgende Schritte:
Beratungsleistung 1: Analyse Arbeitgeber
- Pflichten und Möglichkeiten erklären
- Bedürfnisse und Vorstellungen erfahren
- Rahmenbedingungen und Details erfassen
Beratungsleistung 2: bAV-Konzept Arbeitgeber
- Einzelheiten und Besonderheiten festlegen
- Konzept dokumentieren und bestätigen
- Optionen und Empfehlungen präsentieren
Beratungsleistung 3: Information Arbeitnehmer
- Mitarbeiter informieren und aufklären
- Mitarbeiter motivieren und begeistern
- Persönliche Gesprächstermine vereinbaren
Beratungsleistung 4: Einzelgespräche Arbeitnehmer
- Persönliche Vorteile und Perspektiven erörtern
- Individuelles bAV-Angebot unterbreiten
- bAV einrichten und Information dokumentieren
Gern stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Bewertung und Optimierung Ihrer bestehenden Versorgungsregelung zur Verfügung.
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Unsere privaten Vorsorgelösungen
Was wir Ihnen bieten:
ALTERSVORSORGEPLANUNG (AVP)
Mehr erfahrenDamit Sie wissen, was Ihre Altersversorgung wert ist – Mal ehrlich, interessiert es Sie nicht, welchen Lebensstandard Sie im Alter erreichen?
Im Rahmen eines Altersvorsorgeplans analysieren wir mit Ihnen Ihre privaten Vermögensverhältnisse und erarbeiten gemeinsam eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete optimale Strategie für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge. Wir zeigen Versorgungslücken auf und wie diese unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien wie Lebenserwartung, Kapitalmarktzins oder Inflationsrate geschlossen werden können. Dabei ist unser Auftrag, Sie unabhängig und zu Ihrem persönlichen Wohl zu beraten und die Maßnahmen zu ergreifen, um Ihnen auch in Zukunft den gewünschten Lebensstandard zu ermöglichen.
Gemeinsam stimmen wir mit Ihnen ab, welche Informationen benötigt werden, um Ihnen eine aussagekräftige Analyse zu erstellen.
Dazu gehören:
- Erfassung Ihrer persönlichen und finanziellen Daten
- Definition der gewünschten monatlichen Liquidität zum Ruhestandsbeginn
- Berechnung der Altersvorsorgelücke unter Berücksichtigung der Inflation und der jeweils individuellen Lebenserwartung
- Berechnung der Nettorenditen unterschiedlicher Altersvorsorgemöglichkeiten mit Vorschlag zur Schließung der Altersvorsorgelücke
- Erläuterung der Vor- und Nachteile der möglichen Altersvorsorgebausteine: Riesterrente, Rürup-Rente, Betriebliche Altersvorsorge, Private Rente und Investmentfonds
- Empfehlung unter Beachtung Ihrer individuellen Präferenzen und Berücksichtigung von Risiko-/Renditegesichtspunkten
Entwickeln Sie mit uns Ihr individuelles Vorsorgekonzept, um die Sicherheit zu haben im Alter auf nichts verzichten zu müssen.
Wir beraten Sie:
- kompetent, mit Spezialisten in allen Fachgebieten
- auf allen Ebenen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- unabhängig von Produktanbietern zum Vorteil der Kunden
- fallabschließend bei der Umsetzung der Aufträge
- ehrgeizig bei der Umsetzung Ihrer Ziele
RIESTERRENTE / BASISRENTE
Mehr erfahrenPrivate Vorsorge mit staatlicher Zulage – Sichern Sie sich die maximale Förderung.
Die Riester-Rente bietet die Möglichkeit, über einen sehr geringen Aufwand einen deutlich höheren Beitrag für die eigene Altersvorsorge zu leisten. Der Vorteil liegt in der Förderung über staatliche Zulagen.
So erhalten Sie die Förderung zur Riester-Rente:
Sie entscheiden, welchen Wunschbeitrag Sie in Ihren Riester-Vertrag einzahlen möchten. Auf die eigenen Zahlungen können zwei Arten von Zulagen beantragt werden: wenn Sie genug einzahlen, beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 175 Euro (seit 2018), die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Um die volle Förderung durch Zulagen zu erhalten, müssen Sie jährlich einen Mindestbeitrag in die Riester-Rente einzahlen. Dieser Mindesteigenbeitrag liegt seit dem Jahr 2008 bei 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens. Zahlen Sie in den Vertrag weniger ein, so erhalten Sie die Riester-Förderung auch nur anteilig.
Die größten Anreize sind für Geringverdiener konzipiert. Sie werden zusätzlich vom Staat unterstützt, da sie sich eine Altersvorsorge meist nicht leisten können. Seit 2005 liegt der Sockelbetrag bei der Riester-Rente bei 60 Euro im Jahr. Wenn das Vorjahreseinkommen also so gering ist, dass der Eigenanteil unter 60 Euro pro Jahr fällt, muss höchstens dieser Sockelbetrag gezahlt werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Bei bestimmten Personenkreisen ist die Förderung der Riester-Rente unvergleichbar.
Aber auch für Singles und Gutverdienende bietet sich die Riester-Rente an. Denn nicht nur die Eigenbeiträge, sondern auch die Förderzulagen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Das ist gerade dann interessant, wenn andere steuerliche Lösungen bereits ausgeschöpft wurden.
RISIKOVERSICHERUNG / TODESFALLSCHUTZ
Mehr erfahrenTodesfallabsicherung auf höchstem Niveau – Absicherung der Hinterbliebenen oder von Finanzierungen.
Laut dem Statistischen Bundesamt sind ca. 15 % Prozent der jährlich Verstorbenen jünger als 65 Jahre. Die Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen nicht mittellos dastehen.
Das Prinzip der Risikolebensversicherung ist einfach: Kommt es während der Vertragslaufzeit zum Ableben der versicherten Person, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen oder Bezugsberechtigten aus. Damit können finanzielle Verpflichtungen der Familie, eines Unternehmens oder künftige Unterhaltsverpflichtungen abgesichert werden. In folgenden Fällen ist es besonders wichtig, über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachzudenken:
Absicherung einer Immobilienfinanzierung:
Haben Sie eine Immobilie finanziert, sollten Partner oder Hinterbliebene so abgesichert sein, dass ein Kredit bei der Bank teilweise oder vollständig getilgt wird, falls Sie früh sterben. Diese Empfehlung gilt im Speziellen für unverheiratete Paare, die zusammen eine Immobilie erworben haben. Hierbei ist aus steuerlicher Sicht auf die vertragliche Gestaltung zu achten. Auf jeden Fall ist eine Risikolebensversicherung meist besser geeignet als eine Restschuldversicherung.
Absicherung einer Familie:
Die Risikolebensversicherung ist vor allem dann besonders wertvoll, wenn die Familie nur einen Haupt- oder gar Alleinverdiener hat. Doch auch wenn beide Partner arbeiten, sollten Sie sich fragen: Reicht das Einkommen des Partners, um zusammen mit der überschaubaren gesetzlichen Absicherung den künftigen Lebensunterhalt zu finanzieren? Müsste z.B. ein alleinerziehender Partner seine Berufstätigkeit und damit sein Einkommen einschränken, wenn er sich plötzlich allein um die Kinder kümmern muss?
An folgende Punkte ist zu denken, bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen:
- Wer soll abgesichert werden – nur ein Partner oder beide?
- Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
- Soll der Versicherungsschutz konstant oder variabel verlaufen?
- Über wie viele Jahre soll die Absicherung erfolgen?
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Mehr erfahrenDie private Krankenversicherung (pKV) als vollständige oder teilweise Lösung – Um auch im Krankheitsfall keine Leistung von der Stange zu erhalten.
Kennen Sie das auch? Sie haben ein gesundheitliches Problem und benötigen kurzfristig ärztliche Hilfe. Aber die Wartezeiten beim Spezialisten sind deutlich zu lang. Da wünscht man sich, dass einen die Ärzte bevorzugt behandeln. Aufgrund unseres Gesundheitssystems bleibt dieser Vorteil derzeit nur denjenigen vorbehalten, die als Privatversicherte gelten.
Die Möglichkeiten einer privaten Kranken-Vollversicherung stehen leider nicht allen Menschen zur Verfügung. Nur die folgenden Personenkreise erfüllen die Voraussetzungen: Beamte, Selbstständige oder Studenten sowie Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (diese beträgt in 2019 jährlich 60.750 Euro brutto). Angestellte haben den Vorteil, dass der Arbeitgeber analog zur gesetzlichen Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge übernimmt, allerdings nur bis zum Höchstsatz eines gesetzlich Versicherten.
Bevor ein Wechsel zur privaten Kranken-Vollversicherung erfolgt, sollte eine umfangreiche Beratung erfolgen. Neben der Frage, welche Leistungskomponenten die Krankenversicherung beinhalten soll, ist auch zu klären, ob durch evtl. gesundheitliche Einschränkungen der Wechsel überhaupt Sinn macht.
Diejenigen, die nicht die Voraussetzungen des oben genannten Personenkreises erfüllen, haben dennoch die Chance, sich einen besseren Behandlungsstatus zu sichern. Über eine ergänzende private Kranken-Zusatzversicherung kann sich jeder den Status eines Privatpatienten sichern, sofern der zusätzliche Versicherungsschutz zu dem ergänzenden Baustein hergestellt werden kann.
Dabei stehen im wesentlichen folgende Zusatzversicherungen zur Verfügung:
- Zahnersatz- und Behandlung
- Krankenhauszusatzversicherung (Chef-Arzt-Behandlung und 2-Bett-Zimmer)
- Krankenhaustagegeld und/oder Krankentagegeld
- Behandlungen beim Heilpraktiker
- Sehhilfen
- Hörhilfen
- Vorsorgeuntersuchungen
Sowohl für die Voll- als auch für die Zusatzversicherung bieten wir Ihnen einen unabhängigen Vergleich über alle Marktteilnehmer mit einer renommierten Prüfungssoftware.
Sollte Sie bereits eine private Krankenversicherung besitzen, berechnen wir Ihnen als besondere Dienstleistung gern, ob sich eine Optimierung Ihres Versicherungsschutzes herstellen lässt. Das gilt sowohl für die Aufnahme zusätzlicher Leistungskomponenten und im Speziellen für eine Anpassung der bestehenden Beiträge. Speziell in diesem Bereich verfügen wir über besonderes Know how, über das unsere Kunden bares Geld sparen können.
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